Kinder- und Jugendschutzkonzept

Linner Spielverein 1918 e. V.
(FVN-konform)


1. Präambel & Leitbild

Der Linner Spielverein 1918 e. V. trägt als Sportverein mit einer aktiven Kinder und Jugendabteilung eine besondere Verantwortung für das Wohl der ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Wir verstehen Fußball nicht nur als sportliche Betätigung, sondern als sozialen Lebensraum, in dem junge Menschen Vertrauen, Fairness, Respekt und Gemeinschaft erfahren.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt, insbesondere vor sexualisierter Gewalt, Vernachlässigung, Machtmissbrauch und Diskriminierung, hat für uns oberste Priorität.

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Konzept das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich sofern nicht anders kenntlich gemacht auf alle Geschlechter.

Der Verein verpflichtet sich:

Kinder und Jugendliche konsequent zu schützen,

eine Kultur des Hinsehens und Handelns zu fördern,

klare Regeln für Nähe und Distanz zu schaffen,

ein sicheres und wertschätzendes Umfeld zu gewährleisten.

Dieses Konzept ist verbindlich für alle Ehrenamtlichen, Trainer, Betreuer, Funktionsträger und Vorstandsmitglieder des Vereins.


2. Strukturen und Verantwortlichkeiten

2.1 Vereinsverantwortlicher für Kinder- und Jugendschutz

Name: Jugendleiter Lars Wilfert, 0170-2678771, l.wilfert@linner-sv.de

Aufgaben:

Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzkonzepts

Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung

Berichtspflicht gegenüber dem Vorstand

Koordination im Verdachtsfall


2.2 Kinderschutz-Ansprechpersonen

Der Verein benennt zwei unabhängige Ansprechpersonen als erste Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Trainer und Betreuer.

Interne Ansprechpersonen

Weibliche Ansprechperson: Lara Giebels, 0155-62630286, L.giebels@linner-sv.de

Männliche Ansprechperson: Christoph Bentele, 0173-9640041, c.bentele@linner-sv.de


Aufgaben:

Entgegennahme von Sorgen, Hinweisen und Verdachtsfällen

Vertrauensvolle Erstberatung

Weiterleitung relevanter Informationen in Abstimmung mit dem Vereinsverantwortlichen

Kontaktaufnahme zu externen Stellen (z. B. FVN, Jugendamt, Polizei)

Die Ansprechpersonen handeln unabhängig vom Vorstand und von sportlichen Funktionen.

Vertretungsregelung:
Ist eine Ansprechperson nicht erreichbar, kann alternativ die jeweils andere Ansprechperson oder der Vereinsverantwortliche für Kinder- und Jugendschutz kontaktiert werden.

Die Kontaktdaten sind für alle Vereinsmitglieder öffentlich zugänglich (Homepage, Aushang).


  • Externe Ansprechpersonen

    Fachberatungsstellen in Krefeld einschalten: 


    • Kath. Beratungsdienst: K. Vennen / kvennen@eb-caritas.de


    • Diakonie Krefeld & Viersen: Heike Hercher / Tel. 02151 3632070 heike-hercher@diakonie-krefeld-viersen.de


    • Fachbereich Jugendhilfe: Pascal Rauen / Tel.: 02151 86 – 3331 Pascal.Rauen@krefeld.de Akute Kindeswohlgefährdung


    • Kinderschutzbund Krefeld: Jessica Leu / Tel.02151/9619217 jessica.leu@kinderschutzbund-krefeld.de 


    • Polizeipräsidium Krefeld KK Kriminalprävention/Opferschutz Telefon:02151/6344901 Kontaktdaten SSB Krefeld e.V. und der Sportjugend Krefeld 


    • Geschäftsstelle SSB Krefeld: Geschäftsführung: 02151 15408-0 Überregionales Expertennetzwerk im Sport 


    • Landessportbund NRW (Ansprechpartnerinnen) Dorota Sahle | Referentin für Prävention und Intervention | Telefon 0203 738 184 7 | E-Mail dorota.sahle@lsb.nrw 


    • Tanja Eigenrauch | Koordinatorin Schutzkonzepte | Telefon 0151 461 625 52 | E-Mail tanja.eigenrauch@lsb.nrw 


    • Externe und unabhängige Anlaufstelle des Landessportbundes NRW für Betroffene Ladenburger & Lörsch (Rechtsanwältinnen) | Neusser Straße 455, 50733 Köln | Telefon 0221 973 128 54 | E-Mail info@ladenburger-loersch.de Weitere Notfallnummern für Kinder und Jugendliche 


    • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer e.V.“ (Dt. Kinderschutzbund): 116 111 (Mo-Fr 15:00-19:00 Uhr) • Opfertelefon Weißer Ring (bundesweit): 0800/ 080 034 3 und 01803/ 34 34 34 (07:00-22:00) • N.I.N.A: Infoline, Anlaufstelle z. sex. Gewalt: 01805 1234 – 65

  • 3. Prävention

    3.1 Erweitertes Führungszeugnis (§ 72a SGB VIII)


    Alle Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen (z. B. Trainer, Betreuer, Jugendleiter) sind verpflichtet, alle zwei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.


    Personen mit einschlägigen Einträgen dürfen nicht eingesetzt werden.


    Die Organisation der Einholung erfolgt durch die Jugendleitung.


    Die Dokumentation der Einsichtnahme obliegt dem Vorstand.


    Es wird ausschließlich die Einsichtnahme dokumentiert, nicht das Führungszeugnis selbst.




    3.2 Verhaltenskodex


    Alle Verantwortlichen verpflichten sich schriftlich zur Einhaltung des vereinseigenen Verhaltenskodex, der auf den Vorgaben des DFB und des FVN basiert.


    Der Verhaltenskodex ist verbindlicher Bestandteil dieses Kinder- und Jugendschutzkonzepts.


    Er umfasst insbesondere:


    Achtung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit


    Respektierung persönlicher Grenzen


    Verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz


    Vertraulichen Umgang mit persönlichen Daten, Fotos und Videos


    Aktives Einschreiten bei Grenzverletzungen


    Förderung von Fair Play, Respekt und Vielfalt




    3.3 Verhaltensregeln für Trainer und Betreuer


    Auf Grundlage des Verhaltenskodex gelten folgende verbindliche Regeln:


    Keine gemeinsamen Dusch- oder Übernachtungssituationen


    Kein Anfertigen oder Verbreiten von Fotos/Videos in sensiblen Situationen


    Keine privaten Einladungen ohne zweite erwachsene Aufsichtsperson


    Keine individuellen Geschenke oder Bevorzugungen


    Einzeltrainings nur in Anwesenheit einer weiteren Aufsichtsperson


    Transparenz im Handeln; Abweichungen nur nach vorheriger Absprache


    Die Regeln werden schriftlich bestätigt und dokumentiert. Sie sind für neue Trainer und Betreuer verpflichtend.




    3.4 Schulungen & Sensibilisierung


    Jährliche Pflichtschulung zum Kinder  und Jugendschutz für alle Trainer und Betreuer


    Durchführung im Rahmen von Trainersitzungen oder durch externe Angebote (z. B. FVN, KSB)


    Die Teilnahme an Schulungen wird dokumentiert.




    3.5 Prävention bei Fahrten, Freizeiten & Camps


    Einhaltung des Vier Augen Prinzips


    Getrennte Schlafräume für Kinder/Jugendliche und Betreuer


    Keine Mitnahme von Kindern in private Wohn- oder Schlafbereiche


    Klare Regeln zu Alkohol, Nikotin und Social Media


    Schriftliche Information und Einwilligung der Eltern im Vorfeld

  • 4. Intervention im Verdachtsfall

    Grundsatz: Kinderschutz geht vor Täterschutz.


    4.1 Handlungsleitfaden


    Unverzügliche Information einer Ansprechperson


    Kein eigenmächtiges Handeln


    Sorgfältige Dokumentation aller Hinweise und Gespräche


    Einbindung externer Stellen (FVN, Jugendamt, Polizei)


    Sicherungsmaßnahmen im Verein (z. B. vorläufige Suspendierung)


    Öffentlichkeitsarbeit nur nach Abstimmung mit Vorstand und Verband




    4.2 Schutz des betroffenen Kindes


    Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität


    Keine Konfrontation mit der beschuldigten Person durch Vereinsmitglieder


    Empfehlung psychosozialer Unterstützung durch externe Fachstellen

    • Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer e.V.“ (Dt. Kinderschutzbund): 116 111 (Mo-Fr 15:00-19:00 Uhr) • Opfertelefon Weißer Ring (bundesweit): 0800/ 080 034 3 und 01803/ 34 34 34 (07:00-22:00) • N.I.N.A: Infoline, Anlaufstelle z. sex. Gewalt: 01805 1234 – 65

  • 5. Beschweremanagement

    Der Verein stellt niedrigschwellige und auch anonyme Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:


    Anonyme E-Mail-Adresse: kinderschutz@linner-sv.de


    Alternativ: Anonymer Feedback-/Kummerkasten am Eingangstor


    Dieser dient für anonyme Hinweise, Sorgen und Verbesserungsvorschläge


    Alle Hinweise werden vertraulich behandelt.

  • 6. Kommunikation & Transparenz

    Veröffentlichung des Konzepts auf der Vereinshomepage


    Aushang im Vereinsheim


    Vorstellung im Rahmen von Jugendtrainer-Sitzungen

  • 7. Evaluation und Weiterentwicklung

    Überprüfung des Konzepts alle zwei Jahre


    Jährlicher Bericht des Vereinsverantwortlichen für Kinder- und Jugendschutz an den Vorstand


    Anpassung an aktuelle gesetzliche Vorgaben sowie Richtlinien von DFB und FVN

  • 8. Kontakt und ergänzendes




    8. Kontakt


    Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte an den Vereinsverantwortlichen für Kinder- und Jugendschutz oder an den Vorstand des

    Linner Spielverein 1918 e. V.

    (Kontaktdaten auf der Homepage)




    Linner Spielverein 1918 e. V. – Kinder- und Jugendschutzkonzept     


    ERGÄNZUNG UND VERBINDLICHE KONKRETISIERUNG


    zum Kinder- und Jugendschutzkonzept des Linner Spielverein 1918 e. V.


    Die folgenden Regelungen ergänzen und konkretisieren das bestehende Kinder- und Jugendschutzkonzept. Sie werden Bestandteil des Konzepts und sind für alle Personen verbindlich, die im Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder entsprechende Verantwortung tragen.


    A. Verbindlichkeit durch Vorstandsbeschluss


    Der Vorstand des Linner Spielverein 1918 e. V. beschließt die verbindliche Geltung des gesamten Kinder- und Jugendschutzkonzepts einschließlich des beigefügten Verhaltenskodexes.


    • Alle Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Jugendleiter, Ehrenamtlichen und Funktionsträger, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, werden auf die Einhaltung des Konzepts und insbesondere des Verhaltenskodexes verpflichtet.


    • Die Verpflichtung erfolgt vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. bei bereits tätigen Personen nach Inkrafttreten dieser Ergänzung.


    • Die Kenntnisnahme und Verpflichtung werden schriftlich dokumentiert.


    • Der Vorstand stellt sicher, dass das Konzept allen betroffenen Personen zugänglich gemacht wird und bei Änderungen erneut bekannt gegeben wird.


    Der Vorstandsbeschluss ist als Anlage 1 beigefügt und nach der tatsächlichen Beschlussfassung mit Datum und Unterschriften zu vervollständigen.


    B. Informationsveranstaltung, Kurzschulung und weitere Schulungen


    Die bereits im Konzept vorgesehene jährliche Pflichtschulung wird um eine verbindliche Informationsveranstaltung für alle Übungsleiter, Trainer und Betreuer ergänzt.


    • Alle Übungsleiter, Trainer und Betreuer nehmen an einer Informationsveranstaltung zum Kinder- und Jugendschutz teil.


    • Bestandteil der Veranstaltung ist eine Kurzschulung zu Schutzauftrag, Grenzverletzungen, Nähe und Distanz, Verhaltenskodex, Beschwerdewegen und dem Vorgehen im Verdachtsfall.


    • Die im Verein geltenden Verhaltensregeln werden gemeinsam vorgestellt und mit den Übungsleitern besprochen. Rückmeldungen aus der Praxis werden gesammelt und bei der Weiterentwicklung des Konzepts berücksichtigt.


    • Neue Übungsleiter, Trainer und Betreuer werden vor bzw. zeitnah nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in die Regeln eingewiesen.


    • Mindestens einmal jährlich findet eine Schulung bzw. Auffrischung statt. Zusätzliche Schulungen werden bei Bedarf, nach besonderen Vorkommnissen oder bei Änderungen gesetzlicher bzw. verbandlicher Vorgaben durchgeführt.


    • Teilnahme, Datum, Thema und Teilnehmende werden dokumentiert.


    Für die Dokumentation wird die in Anlage 4 vorgesehene Schulungsübersicht verwendet.




    C. Verbindlicher Verhaltenskodex


    Der Verhaltenskodex ist verbindlicher Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzkonzepts. Er ist als Anlage 2 beigefügt und wird von allen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, schriftlich anerkannt.


    • Die Verpflichtung gilt für bestehende und neu hinzukommende Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Jugendleiter, Funktionsträger und sonstige Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen.


    • Die unterschriebene Verpflichtung wird vereinsintern dokumentiert.




    D. Verbindliches Verfahren zum erweiterten Führungszeugnis


    Die bestehende Regelung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wird wie folgt konkretisiert, damit Zuständigkeit, Einsichtnahme, Verweigerung, relevante Einträge und Wiedervorlage eindeutig geregelt sind.


    • Vorlagepflicht: Alle Personen mit regelmäßigem oder wiederkehrendem unmittelbarem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, insbesondere Trainer, Co-Trainer, Betreuer und Jugendleiter, müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.


    • Einstufung: Die Jugendleitung prüft, welche Personen aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit vorlagepflichtig sind, und stimmt Zweifelsfälle mit dem Vorstand ab.


    • Organisation: Die Jugendleitung informiert die betroffene Person über die Vorlagepflicht und die erforderlichen Schritte zur Beantragung.


    • Einsichtnahme: Die Einsichtnahme erfolgt durch eine vom Vorstand benannte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Person. Das Führungszeugnis wird nicht beim Verein aufbewahrt.


    • Dokumentation: Der Verein dokumentiert ausschließlich die für den Nachweis der Prüfung erforderlichen Angaben, insbesondere Name, Datum der Einsichtnahme, Ausstellungsdatum, Prüfergebnis und Wiedervorlagetermin.


    • Verweigerung/fehlende Vorlage: Wird ein erforderliches Führungszeugnis trotz Aufforderung nicht vorgelegt, darf die betreffende Person bis zur Klärung nicht in einer Funktion mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden.


    • Relevante Einträge: Bei einem für den Einsatz im Kinder- und Jugendbereich relevanten Eintrag erfolgt kein Einsatz in dieser Funktion. Das weitere Vorgehen wird vertraulich durch den Vorstand unter Einbeziehung der Kinderschutz-Ansprechpersonen und – soweit erforderlich – externer Fachstellen geklärt.


    • Wiedervorlage: Die erneute Vorlage erfolgt grundsätzlich alle zwei Jahre. Die Jugendleitung führt hierzu eine vertrauliche Wiedervorlageübersicht und erinnert die betroffenen Personen rechtzeitig.


    • Datenschutz: Das Führungszeugnis selbst wird nicht kopiert und nicht dauerhaft beim Verein gespeichert. Es werden nur die notwendigen Prüfnachweise dokumentiert.




    E. Zuständigkeiten


    • Jugendleitung: Organisation der Vorlage, Terminüberwachung und Koordination der Nachweise.


    • Vom Vorstand benannte Prüfperson: Einsichtnahme und Dokumentation des Prüfergebnisses.


    • Vorstand: Benennung der Prüfperson, Entscheidung über vereinsinterne Maßnahmen bei relevanten Einträgen und Sicherstellung der Umsetzung.


    • Kinderschutz-Ansprechpersonen: Beratung bei Unsicherheiten und Einbindung externer Fachstellen im Bedarfs- oder Verdachtsfall.




    F. Inkrafttreten und Überprüfung


    Diese Ergänzungen treten nach Beschlussfassung durch den Vorstand in Kraft. Sie werden gemeinsam mit dem bestehenden Kinder- und Jugendschutzkonzept veröffentlicht und allen betroffenen Personen bekannt gemacht. Die Umsetzung wird im Rahmen der jährlichen Berichterstattung des Vereinsverantwortlichen für Kinder- und Jugendschutz überprüft.